Möbliert vermieten Bonn

MÖBLIERT VERMIETEN BONN

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Wohnraum- Schutzgesetz in Bonn

Wenn Sie Ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten oder ein Gästezimmer zur Vermietung freigeben möchten, müssen Sie in Bonn eine Genehmigung beantragen. Grund dafür ist das Wohnraumschutzgesetz bzw. die Zweckentfremdungssatzung der Bundesstadt Bonn. Die Stadt möchte so eine Zweckentfremdung von Wohnraum durch große Unterkunfts- und Beherbergungsportale vermeiden.

Auf der Webseite der Stadt Bonn finden Sie alles Wissenswerte zum Thema, die Zweckentfremdungssatzung sowie den Zweckentfremdungsantrag.

Wer das Wohnraumschutzgesetz der Stadt Bonn nicht einhält und seine Wohnung ohne Genehmigung trotzdem untervermietet, dem drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.

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